Behindertenpass
Menschen mit einer Behinderung können einen Antrag auf einen Behindertenpasses beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) stellen (Bundesbehindertengesetz). Die Prüfung des Vorliegens einer Behinderung erfolgt auf der Grundlage ärztlicher Sachverständigengutachten (Einschätzungsverordnung).
Der Behindertenpass bringt Vorteile wie etwa Preisermäßigungen bei Freizeit- und Kultureinrichtungen, mitunter Mitgliedsermäßigungen bei ARBÖ und ÖAMTC, etc.
Ein pauschalierter Steuerfreibetrag kann ab einem Grad der Behinderung von 25% geltend gemacht werden.
Vorsicht
Der Behindertenpass hat keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen und ist nicht mit dem Status eines begünstigten behinderten Menschen zu verwechseln (Stichwort: Beschäftigungspflicht, Kündigungsschutz).
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